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Maschinenverordnung 2027

GeneralProduct
Kerstin Kolvenbach Veröffentlicht: 6/12/2026

Was bis zum Stichtag stehen muss – und warum die Zeit knapper ist als gedacht

Stellen Sie sich vor: Eine Ihrer Anlagen läuft seit acht Jahren störungsfrei bei einem Kunden. Vor drei Jahren hat Ihr Serviceteam ein Steuerungs-Update aufgespielt, vor zwei Jahren eine Baugruppe umgebaut, letzten Monat die jährliche Inspektion durchgeführt. Alles irgendwo dokumentiert. Ein Bericht im E-Mail-Anhang, ein Stundenzettel im Ordner, ein Foto auf dem Handy des Technikers, der inzwischen im Ruhestand ist.

Und jetzt klingelt die Marktüberwachungsbehörde und möchte den lückenlosen Nachweis über den gesamten Lebenslauf der Maschine sehen.

Ab Januar 2027 ist genau das kein hypothetisches Szenario mehr, sondern Pflicht. Dann gilt die neue EU-Maschinenverordnung und sie verschiebt den Schwerpunkt deutlich: Es geht weniger um den Moment, in dem eine Maschine in Betrieb genommen wird, als darum, wie lückenlos Sie nachweisen müssen, dass Ihre Maschinen über ihr gesamtes Leben sicher und konform bleiben.

Die gute Nachricht vorweg: Den größten Teil dieser Nachweisarbeit leisten Sie ohnehin schon. Bei jedem Serviceeinsatz, jeder Wartung, jedem Umbau entstehen Berichte, Nachweise und Stundenzettel. Es geht selten darum, mehr zu tun. Es geht darum, das, was Sie tun, auffindbar und beweisbar zu machen.

Diee Zeit ist knapper, als der Stichtag vermuten lässt. Im Januar 2027 muss nicht rückwirkend alles aufgeholt sein, aber Ihre Prozesse müssen stehen. Für jede Maschine, die Sie ab dann ausliefern, läuft die Dokumentationspflicht ab der ersten Sekunde: über die gesamte Lebensdauer und mindestens zehn Jahre darüber hinaus. Wer erst kurz vorher ein System einführt, hat zum Stichtag keine eingespielten Abläufe und produziert ab der ersten Maschine unter neuem Recht wieder das Chaos aus verstreuten Anhängen und Handy-Fotos. Systeme einführen, Daten migrieren, Mitarbeiter schulen: Das ist ein Prozess von Monaten, nicht von Wochen.

Was ist die neue Maschinenverordnung überhaupt?

Bisher galt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Richtlinie ist eine Art Bauplan: Jedes EU-Land musste sie in eigenes nationales Recht übersetzen – mit kleinen Abweichungen von Land zu Land.

Die neue Maschinenverordnung 2023/1230 ist dagegen eine Verordnung. Und die gilt sofort und überall gleich. Ohne nationale Übersetzung, ohne Spielraum. Was in Brüssel steht, gilt in Köln, Wien, Warschau und Madrid wortgleich.

Damit verschwindet ein Stück Bürokratie. Es kommt aber auch einiges Neues hinzu. Der Überblick:

Thema

Alte Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

Neue Maschinenverordnung (2023/1230)

Rechtsform

Muss in jedem Land einzeln umgesetzt werden

Gilt direkt in der gesamten EU

Gültigkeit

seit 2009

ab 20. Januar 2027

Software

kaum geregelt

ausdrücklich erfasst, auch digitale Änderungen

Betriebsanleitung

nur auf Papier

erstmals auch rein digital erlaubt

Veränderung an Maschinen

unklar definiert

klar geregelt, auch digitale Eingriffe

Cybersicherheit

gar nicht enthalten

Pflicht: angemessene Schutzmaßnahmen

Das Muster ist klar: Die neue Verordnung holt die digitale Realität ein. Software, Updates und Cybersicherheit waren 2006 schlicht kein großes Thema. Heute entscheidet eine Softwareversion mit darüber, ob eine Maschine sicher ist und genau das spiegelt die neue Verordnung wider.

Wann ein Update zur „wesentlichen Veränderung" wird

Die Konformitätsbewertung kennen Sie. Bevor eine Maschine ausgeliefert wird, prüfen Sie, dokumentieren Sie, kennzeichnen Sie mit CE und stellen eine EU-Konformitätserklärung aus. Routine.

Hier kommt der Teil, den viele unterschätzen: Ihre Pflicht endet nicht mit der Auslieferung.

Die Verordnung kennt den Begriff der „wesentlichen Veränderung" (Artikel 18).
Vereinfacht gesagt: Wenn jemand eine Maschine nach der Inbetriebnahme so verändert, dass eine neue Gefährdung entsteht oder ein bestehendes Risiko steigt und der Hersteller diese Veränderung nicht von vornherein vorgesehen hatte, dann beginnt die Pflichtenrunde von vorne. Neue Konformitätsbewertung, neue Konformitätserklärung.

Eine solche Veränderung kann physisch oder digital sein.

Konkret kann das bedeuten:

  • ein SPS-Update, das in die Sicherheitslogik eingreift

  • ein sicherheitsrelevanter Software-Patch

  • ein Steuerungs-Retrofit

  • ein Umbau an der Sicherheitsarchitektur

Das sind genau die Dinge, die Ihr eigener Service im Außendienst ständig tut. Sie bauen die Maschine nicht nur, Sie betreuen, modernisieren und optimieren sie. Damit lösen Sie unter Umständen selbst den Konformitätsprüfungsprozess aus.

Zur Entwarnung: Normale Wartung und Reparatur zählen ausdrücklich nicht als wesentliche Veränderung. Wer einen verschlissenen Motor gegen das baugleiche Ersatzteil tauscht, löst keine neue Konformitätsbewertung aus. Die Grenze verläuft dort, wo aus „instand halten" ein „verändern" wird. Aber das Grundprinzip ist klar: Je tiefer ein Eingriff in die Sicherheit der Maschine geht, desto eher steht eine erneute Bewertung an.

Zehn Jahre Beweispflicht – und was das bedeutet

Damit sind wir beim Kern dessen, was 2027 wirklich neu wird: der lückenlosen Nachweisbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.

Ein paar der wichtigsten Pflichten:

  • Zehn Jahre aufbewahren. Technische Unterlagen und die Konformitätserklärung müssen Sie nach dem Inverkehrbringen der Maschine mindestens zehn Jahre lang für die Behörden bereithalten. Auf begründete Anfrage kann sogar die Programmierlogik verlangt werden.

  • Nachvollziehbar bleiben. Sie müssen zehn Jahre lang belegen können, von wem Sie Teile bezogen und an wen Sie geliefert haben.

  • Wartung dokumentieren. Die Betriebsanleitung muss Angaben zu Inspektionen und Wartungen enthalten, inklusive Abständen und Verschleißkriterien.

  • Softwareversion ernst nehmen. Die installierte Softwareversion gilt als sicherheitsrelevante Information. Ändert sie sich, ist das Teil der Konformitätsbetrachtung.

Denken Sie an das Eingangsszenario zurück: der Bericht im E-Mail-Anhang, das Foto auf dem Handy des ehemaligen Kollegen. Genau hier liegt die eigentliche Herausforderung. Nicht in einer einzelnen Pflicht – sondern darin, zehn Jahre an Service-, Wartungs- und Änderungshistorie an einem Ort beweissicher vorzuhalten.

Wo fieldux ins Spiel kommt

fieldux ist ein Field-Service-Management-Tool. Die neue Verordnung legt ihren Schwerpunkt auf die lückenlose Dokumentation über die gesamte Lebensdauer. fieldux unterstützt Sie dort, wo bisher die meiste Arbeit anfiel: bei der beweissicheren Dokumentation über den gesamten Service-Lebenszyklus Ihrer Maschinen hinweg.

Wichtig zur Einordnung: fieldux ist kein Compliance-Tool für die Maschinenverordnung. Die Konformitätsbewertung, die Vollständigkeit der Dokumentation, die CE-Erklärung und die Verantwortung als Hersteller bleiben bei Ihnen. fieldux übernimmt aber zuverlässig den Großteil der jahrelangen Nachweisarbeit für Service, Wartung und Änderungen.

Was in fieldux funktioniert:

  • Eine lückenlose Service- und Wartungshistorie pro Maschine: jeder Einsatz, jeder Bericht, jedes Zertifikat befindet sich in fieldux, nicht in irgendeinem Postfach.

  • Digitale Prüf- und Inspektionszeugnisse mit Folgeprüftermin, Status und Unterschrift als direkt verwertbare Nachweise.

  • Ein Änderungsverlauf: wer hat was wann geändert? Diese Frage beantwortet fieldux automatisch im Hintergrund.

  • Signatur von Techniker und Kunde: gesperrte PDFs nach Abschluss, damit der Bericht bleibt, wie er war.

Das neue Herzstück: der Datei-Explorer

Der spannendste Baustein für die Lebenszyklusdokumentation ist unser neuer Datei-Explorer. Er bringt die Struktur: Dokumente werden nicht mehr an einen einzelnen Vorgang gehängt, wo sie nach Jahren niemand mehr findet. Sie werden dort abgelegt, wo sie über die Zeit Sinn ergeben:

  • Pro Maschine (Asset): die komplette Historie – Berichte, Prüfzeugnisse, Stundenzettel (inklusive Versionen), Betriebsanleitung, Konformitätserklärung. Die digitale Maschinenakte.

  • Pro Kunde: alle Unterlagen, die zu einem Kunden gehören, an einem Ort.

  • Pro Mitarbeiter: Der Planner kann bei jedem Mitarbeiter Dokumente ablegen. Jeder Mitarbeiter ruft seine angehefteten Dokumente dann direkt in der App ab.

Statt verstreuter Einzeldateien entsteht so eine strukturierte Lebenszyklusdokumentation: abrufbar, herunterladbar, gebündelt exportierbar.

Mit dem ersten Kunden haben wir bereits eine Anbindung an Microsoft SharePoint umgesetzt, damit sich die relevanten Dokumente automatisch synchronisieren lassen.

Fazit: Vorbereitung beginnt nicht 2027, sondern heute

Die neue Maschinenverordnung verlangt, dass Sie über zehn Jahre lückenlos belegen können, dass Ihre Maschinen sicher und konform bleiben.

Zurück zum Anfang zu der Anlage, die seit acht Jahren beim Kunden läuft, und dem Anruf der Behörde. Mit verstreuten E-Mail-Anhängen wird dieser Anruf zur Herausforderung. Mit einer strukturierten Maschinenakte wird er zur Fünf-Minuten-Aufgabe.

Die Konformitätsbewertung bleibt Ihre Aufgabe. Aber die mühsame, jahrelange Nachweisarbeit haben Sie mit fieldux schon erledigt. Und genau hier zählt jeder Monat: Wer jetzt seine Service- und Änderungsdokumentation strukturiert, geht 2027 mit eingespielten Prozessen an den Start – und entspannt in jedes Audit und jeden Haftungsfall. Wer wartet, läuft sehenden Auges in die erste Maschine unter neuem Recht, mit der gleichen verstreuten Ablage wie heute. Die Frist steht fest und verschiebt sich nicht. Beeinflussbar ist nur, wie vorbereitet Sie ihr begegnen.

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